Bestätigung von Übersetzungen

Sogenannte beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel benötigt, wenn die übersetzten Dokumente bei in- und ausländischen Behörden oder Gerichten vorgelegt werden müssen.

Wenn etwa Handelsregisterauszüge des Unternehmens, Gesellschaftsverträge, Führungszeugnisse von Mitarbeitern oder privatschriftliche Urkunden zu übersetzen sind, müssen generell die Dienste gerichtlich ermächtigter Übersetzer (diese Bezeichnung variiert je nach Bundesland) in Anspruch genommen werden.

Wie im Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen, Artikel 1, Teil 2, Kapitel 1, Abschnitt 2 (§§ 33 ff) – Justizgesetz Nordrhein-Westfalen – nachzulesen ist, dürfen Bestätigungsvermerke unter Übersetzungen nur von Übersetzern ausgestellt werden, die dazu durch das zuständige Oberlandesgericht ermächtigt wurden.

Zusammen mit vielen anderen Kolleginnen und Kollegen sind wir daher in einer Datenbank der Justiz erfasst, die dem Nutzer die komfortable Suche mit unterschiedlichen Filtereinstellungen ermöglicht und geeignete Übersetzer in der Nähe nennt.

Nicht selten sind zusätzlich auch Apostillen bzw. Legalisierungen für die Übersetzungen erforderlich. Diese holen wir bei dem zuständigen Landgericht gern für Sie ein, damit Sie kostbare Zeit sparen. Häufig ist unklar, welche Wege zu beschreiten sind oder wo und wie Informationen zu erhalten sind. Sprechen Sie mit uns. Aufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen können wir Ihnen sicher weiterhelfen.